Planung

Mit meinem Ingenieurbüro führe ich Planungsleistungen bei folgenden Bauvorhaben durch, bei denen ich z.T. auch mit externen Fachplanern zusammenarbeite:

 

  • Erstellung von Bauantragsunterlagen bei kleineren Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen
  • Ausführungsplanung bei kleineren Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen
  • Ausführungsplanung für Sanierungs- und Instandsetzungsvorhaben: z.B. Feuchtigkeitsschäden, Ertüchtigung des​  Wärmeschutzes, etc..

Bauleitung / Objektüberwachung

Mit meinem Ingenieurbüro begleite ich das Bauvorhaben im Zuge von Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten sowie bei kleineren Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen.

 

Gutachten

Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger erstelle ich Gutachten in Bauschadensfragen. Zu meinen Kunden zählen dabei u.a. Privatpersonen, Gerichte, öffentliche Auftraggeber, Versicherungen, Hausverwaltungen und Bauträger.  Dabei behandle ich die Feststellung der Schadensursachen und gebe Ihnen dabei als Bausachverständiger die möglichen Mängel- und Schadensbeseitigungs-maßnahmen einschließlich der dafür erforderlichen Kosten an. Im Vorfeld eines möglichen Rechtsstreites kann es daher sinnvoll sein, die Erfolgsaussichten durch ein Privatgutachten eines Bausachverständigen überprüfen. Bei einem Bauvorhaben, dass im Bereich einer vorhandenen Nachbarbebauung ausgeführt werden soll, ist vor Baubeginn die Erstellung einer Beweissicherung oder Bauzustandsaufnahme durch einen Bausachverständigen zu empfehlen, um nachher Streitigkeiten vorzubeugen.

 

 

Dabei bin ich als Sachverständiger und Baugutachter in folgenden Bereichen tätig:

 

  • Gerichtsgutachten
  • Privatgutachten
  • Versicherungsgutachten
  • Beweissicherungsgutachten
  • Bauzustandsaufnahmen

 

Bauschäden

Durch meine Tätigkeit als Baugutachter bin ich für Sie u.a. in folgenden Bereichen tätig:

 

  • Rissschäden
  • Feuchtigkeitsschäden (z.B. Abdichtungen, Drainagen, Bauphysik)
  • Bewertung von Schimmelpilzschäden
  • Wärmeschutz
  • Außen- und Innenoberflächen (z.B. Putz, Fliesen, Estrich, WDVS, Gipskarton, Tapeten und Anstriche)
  • Steil- und Flachdächer
  • Mauerwerk
  • Stahlbetonbauteile (z.B. WU-Konstruktionen)
  • Holzbauteile
  • Baukonstruktion

 

Dabei stelle ich für Sie die Mängel und Schadensursachen fest, gebe Empfehlungen für die Schadensbeseitigung oder überprüfe auf Wunsch im Zuge der baubegleitenden Qualitätskontrolle die fachgerechte Ausführung. 

 

Dabei greife ich auf folgende diagnostische Maßnahmen zurück:

 

  • zerstörungsfreie Feuchtigkeitsmessungen nach der dieleketrischen und Widerstandsmeßmethode
  • Mikrowellenmessung
  • Erstellung von Rastermessungen
  • Beprobung auf bauschädliche Salze (extern)
  • Messung von Luftströmungen mittels Thermoanemomether zur Beurteilung von Leckagen an Fenstern
  • unterstützende Thermografie
  • Blower-Door-Messungen nach dem Differenzdruckverfahren (extern)
  • Entnahme von Schimmelproben (z.B. Klebefilmpräparate) zur Beprobung durch ein externes Labor

 

 

Immobilienkaufberatung

Wer kennt das nicht? Sie haben sich für ein Objekt entschieden, doch wie wollen Sie als fachlicher Laie beurteilen, ob die Bausubstanz auch wirklich in Ordnung ist? Die Kosten für nicht rechtzeitig reklamierte „Mängel und Schäden“ können nach dem Kauf oft gar nicht mehr oder nur mühsam durch ein langwieriges Gerichtsverfahren geltend gemacht werden. Das bindet Ihre Zeit und strapaziert Ihren Geldbeutel unnötig!

 

Vor einem Immobilienkauf ist es daher ratsam, die Bausubstanz von einem erfahrenen Fachmann überprüfen zu lassen. Dabei überprüfe ich als Sachvertändiger für Sie nicht nur den Bestand, sondern kann Ihnen auch Tips und Ratschläge geben, welche „Kostenfallen“  und welche erforderlichen Modernisierungsmaßnahmen kurz- und mittelfristig auf Sie warten werden. Dabei kläre ich mit Ihnen gemeinsam u.a. folgende Fragestellungen:

 

  • Hat der Keller Feuchtigkeitsschäden und kann ich den als Wohnraum nutzen? 
  • Welche Schäden liegen sonst noch vor?
  • Wann sollten die Fenster erneuert werden?
  • Muss das Dach kurzfristig neu gedeckt werden oder erst in einigen Jahren?
  • Wieviel kostet die Erneuerung der Badezimmer, des Parkettfußbodens oder die Verwirklichung des nachträglichen Dachgeschossausbaus?

 

 

Begleitung bei der Abnahme

Bei der Schlußabnahme kehrt sich die Beweislast um. Das bedeutet, dass Sie alle Mängel nach der Abnahme beweisen müssen. Da die meisten Bauherrn nicht über die notwendige Fachkunde verfügen, sollte daher im Vorfeld bei der Abnahme in jedem Fall ein fachkundiger Berater mit hinzugezogen werden. 

 

Die Kosten dafür sind im Vergleich zu den Kosten eines Rechtsstreites oder ggf. anfallenden Mangelbeseitigungskosten, die Sie schmlimmsten Fall selber tragen müssen, gering. 

 

Ich bin dabei auf folgenden Gebieten für Sie tätig:

 

  • Einfamilienwohnhäuser
  • gewerbliche Objekte
  • WEG-Sondereigentum
  • WEG-Gemeinschaftseigentum

 

Damit Ihnen Ihre Immobilie auch zukünftig Freude und keine schlaflosen Nächte bereitet, stelle Ich Ihnen meinen Sachverstand bei der Zwischen- oder Schlussabnahme zur Verfügung. Dann werden alle erkennbaren Mängel in einem Mängelprotokoll aufgelistet, welche dann der jeweilige Bauträger  oder Ausführende abzuarbeiten hat.

 

 

Bauberatung

An dem Beginn eines jeden Neubauvorhabens müssen vom zukünftigen Bauherrn viele Fragen geklärt und Entscheidungen getroffen werden.

 

Damit sind Sie als Bauherr schnell überfordert. Ich kann Ihnen dabei helfen, viele Fragestellungen zu beantworten. Im Zuge der Bauberatung bin ich dabei auf folgenden Gebieten tätig:

 

  • Überprüfung der Planung vor Baubeginn auf fachliche Mängel
  • Prüfung von Angeboten, Erstellung von Kostenschätzungen
  • Prüfung der Ausführung im Zuge der baubegleitenden Qualitätskontrolle
  • Begleitung des Bauherrn bei der Bauabnahme
  • Erstellung von Mängellisten, Angabe der erforderlichen Mängelbeseitigungsmaßnahmen
  • Beweissicherungsgutachten im Schadensfall

 

 

Baubegleitende Qualitätskontrolle

Im Zuge einer baubegleitenden Qualitätskontrolle überprüfe ich als unabhängiger Berater nicht nur die Ausführung der von Ihnen beauftragten Fachfirmen, sondern als öffentlich bestellter und vereidigter Bausachverständiger auch die Planung Ihres Architekten auf die Einhaltung der einschlägigen Regelwerke und schaue auch Ihrer Bauleitung auf die Finger. Ich dokumentiere dabei die festgestellten Mängel, damit diese noch beseitigt werden können, bevor der Bau soweit fortgeschritten ist, daß dies kaum noch möglich ist.  

 

Wann und wie oft ich dabei für sie tätig werden soll entscheiden Sie ganz alleine!

 

Ich kann Sie dabei als Baugutachter bei dem gesamten Bauvorhaben unterstützen oder nur die Ausführung einzelner Gewerke überprüfen. Eine baubegleitende Qualitätskontrolle vermindert die Wahrscheinlichkeit von Mängeln und Schäden erheblich, und spart Ihnen dabei bares Geld!

 

 

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© Ingenieur- und Sachverständigenbüro Dipl.-Ing. Sven Kownatzki